GGesund und fit um helfen zu können

Mit 01.01.2018 wird die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zum Tragen von (umluftunabhängigen) Atemschutzgeräten neu geregelt. Hierbei wird getestet, ob die Person die nötige körperliche Verfassung zum Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Von 18 Jahren bis 40 Jahren besteht ein Untersuchungsintervall von 5 Jahren, von 40 Jahren bis 50 Jahren alle 3 Jahre und ab 50 Jahren alle 2 Jahre. Ergänzend zum Untersuchungsintervall muss ein jährlicher Feuerwehrinterner Leistungstest (ÖFAST) absolviert werden.

Mindestanforderung:
  • Alter 18 Jahre
  • Unauffälliger körperlicher Status mit normaler Funktion und Beweglichkeit der Gliedmaßen (Hebe- und Trageleistung von mind. 40 kg.)
  • Unauffälliger Herz-Lungen-Befund
  • Freisein von Asthma und Allergien
  • Normale psychische Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit (frei von Süchten (Alkohol, Drogen, Psychopharmaka)).
  • Freisein von anfallsartigen Bewußtseinsstörungen (Epilepsie)