DDie Verbandsleitung ist ein Organ des Landesfeuerwehrverbandes.
Sie setzt sich aus bestellten und gewählten Funktionären sowie zwei Vertretern der Versicherungen zusammen. In der Feuerpolizeiordnung Anlage IV „Satzung des Landesfeuerwehrverbandes“ sind im § 7 die Zusammensetzung der Verbandsleitung und deren Aufgaben festgeschrieben. Der Verbandsleitung obliegt die Beratung und Beschlussfassung in allen grundsätzlichen oder wichtigen Angelegenheiten des Verbandes. Dazu gehören die Aufstellung des Haushaltsplanes, Überprüfung des Jahresrechnungsabschlusses, Beschlussfassung über Verwendung der Haushaltsmittel, Antragstellung über Verwendung von Fondsmitteln, Ernennung von Ehrenmitgliedern, u.v.m.