Gibt eine natürliche Person ab dem Kalenderjahr 2017 eine Spende an eine freiwillige Feuerwehr und möchte diese Person, dass die Spende steuerlich berücksichtigt wird, muss die Feuerwehr als spendenbegünstigte Organisation für die Spender den (Jahres-)Betrag der Spende(n) an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu gibt es im syBOS nun ein eigenes Modul "Spendenerfassung". |