Seit dem Jahr 2017 sind durch den Empfänger von Spenden, diese im Folgejahr bis zum 28. Februar der Finanzverwaltung zu melden. Im Jahr 2018 wurde dafür vom Landesfeuerwehrverband in syBOS eine kostenlose Erweiterung zur Verfügung gestellt. In der Hilfe von syBOS ist ein entsprechendes Handbuch vorhanden. Die erhaltenen Spenden aus dem Jahr 2019 sind bis spätestens Ende Februar 2020 dem BMF zu melden. |